Der Firmengründer Wilhelm Sattler (1784 - 1859) hatte die Farbenherstellung in der Gademann´schen Bleiweißmühle in Niederwerrn erlernt und war von 1805 bis 1807 ihr Geschäftsführer. 1808 hatte er ein eigenes Unternehmen in der Stadt Schweinfurt gegründet und erfand ein großtechnisches Verfahren zur Herstellung des damals schon unter anderem Namen bekannten Farbstoffs „Schweinfurter Grün".
Im Jahr 1814 wurde die Produktion nach Schonungen verlagert und um Fabrikationsstätten in Schloss Mainberg, Spitzmühle, Hegmühle und Papiermühle Hausen ausgebaut. Bis zu 160 Arbeiter arbeiteten für die Fabrik in Schonungen. Hergestellt wurden u.a. "Schweinfurter Grün" (Kupferarsenitacetat), hromgelb (Bleichromat), Bleiweiß (Bleicarbonat) sowie Chromgrün. "Schweinfurter Grün" war im 19. Jahrhundert eine der wichtigsten grünen Farben. 1930 schließt die letzte dieser Farbenfabriken. Nach der Stilllegung der Fabrik im Jahr 1930 wurden die Grundstücke großenteils an die Baufirma Franz Schmitt, Schonungen, verkauft, die Gebäude zu Wohnungen umbaute und diese einzeln verkaufte.
Aufgrund des Inkrafttretens des neuen Bundesbodenschutzgesetzes im Jahr 1999 wurden in der Folge altlastenverdächtige Flächen genauer erkundet. In einer ersten Prüfung ergab sich in Schonungen der nicht geringe Verdacht von Bodenverunreinigungen. Die Historische Erkundung zur Ermittlung potenzieller nutzungsbedingter Schadstoffbelastungen auf den ehemaligen Betriebsflächen der Firma Sattler in Schonungen, datiert vom 07.02.2001. Der Historischen Erkundung ist auch zu entnehmen, dass verschiedene Zeitzeugen von einer Verunreinigung des Bodens mit Farbpigmenten berichteten. So seien u.a. bei Aushubarbeiten für Schützengräben bei Kriegsende weiße, grüne und violette Bodenverfärbungen erkennbar gewesen.
An die historische Erkundung schlossen sich die Orientuerende Untersuchung (OU), die Detailuntersuchung (DU) sowie die Sanierungsuntersuchung samt Sanierungsplan im Zeitraum von 2004 bis 2010 an. Nach den verschiedenen Untersuchungsstufen blieben aus einer anfänglich unüberschaubaren Anzahl von Flächen schlußendlich noch 123 Grundstücke übrig, auf denen wegen nachgewiesener, vorhandender Altlasten tatsächlich saniert werden muß bzw. diese in eine besonderes Überwachungskonzept (MNA) fallen.
Neben der eigentlichen Erkundung und Festlegung des Umfanges der Sanierungsmaßnahme haben für enorme Probleme und Fragestellungen den Zeitlauf immer wieder verzögert. U.a. war die Finanzierung ungeklärt, so dass die betroffenen Grundstückseigentümer lange Zeit mit hohen finanziellen Folgen rechnen mussten. In einer beispiellosen Vereinbarung haben der Freistaat Bayern und die Solidargemeinschaft umweltbewusster Bürger (SUB) e.V. als Vertreterin eines Großteils der betroffenen Eigentümer eine Regelung getroffen, bei der die Belastung der privaten Grundstückseigentümer auf einen Betrag von 13,33 €/qm Grundstücksfläche begrenzt wurde.
Im Rahmen dieser Verhandlungen wurde auch der Begriff der grössten, bewohnte Altlast Bayern geprägt.
Falls Sie sich näher mit der Geschichte der „Sattler-Altlast“ und den Geschehnissen im Zeitraum von 2001 bis Mitte 2012 beschäftigen wollen, verweisen wir auf unsere bisherige Internetseite:
www.lrasw.de/umweltamt/Altlast-Sattler_Altlast-Sattler_94_kkmenue.html